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   VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79   

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VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79 (https://dejure.org/1979,3570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.1979 - 7 CS 291/79 (https://dejure.org/1979,3570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 1979 - 7 CS 291/79 (https://dejure.org/1979,3570)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 737
  • DÖV 1979, 569
  • afp 1980, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Saarland, 17.05.1973 - I R 59/71

    Verbot des Parteitages einer politischen Partei; Disposition über den Vortrag des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79
    a) Das Verbot nach § 15 Abs. 1 VersammlG darf nur gegen den Störer, d.h. gegen denjenigen gerichtet werden, der die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verursacht (vgl. OVG Bremen DÖV 1972, 101/102; OVG Saarlouis JZ 1970, 283 In. Anm. von Pappermann m. w. N.; ferner DÖV 1973, 863).

    Die öffentliche Sicherheit ist unmittelbar gefährdet, wenn bei Durchführung der Versammlung nach den jeweiligen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit eine Störung eintreten wird (vgl. insbes. OVG Saarlouis DÖV 1973, 863/864; Dietel-Gintzel aaO RdNr. 12 zu § 15 m. w. N.).

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79
    Im übrigen ist (wie die Entscheidungen des BVerwG in NJW 1978, 1933 u. 1935 zeigen) die Verteilung von Druckschriften nicht von jeglicher rechtlicher Bindung freigestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1968 - III A 47/68
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79
    Auch unter diesem Gesichtspunkt könnte eine Minderheit durch Gegendemonstrationen die Verwirklichung der Grundrechte einer Minderheit immer verhindern (vgl. VGH Bad.-Württ. DÖV 1968, 179/180; OVG Münster DVBl. 1968, 842/845 f.).
  • OVG Bremen, 03.09.1971 - I BA 13/71

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung unter freiem Himmel; Unmittelbare

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79
    a) Das Verbot nach § 15 Abs. 1 VersammlG darf nur gegen den Störer, d.h. gegen denjenigen gerichtet werden, der die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verursacht (vgl. OVG Bremen DÖV 1972, 101/102; OVG Saarlouis JZ 1970, 283 In. Anm. von Pappermann m. w. N.; ferner DÖV 1973, 863).
  • OVG Preußen, 07.02.1924 - I A 67/23
    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79
    Letztere Entscheidung - Verbot gegenüber dem Nichtstörer wegen der Befürchtung größerer Nachteile und Gefahren bei einem Vorgehen gegen die Störer - rechtfertigt sich insbesondere aus dem im allgemeinen Polizeirecht geltenden Grundsatz des Verbots unverhältnismäßiger Eingriffe (Art. 8 Abs. 1 PAG, Art. 8 Abs. 1 LStVG; vgl. auch PrOVGE 78, 279/282).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Dazu gehört eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose (vgl. OVG Saarlouis, DÖV 1973, S. 863 [864]; BayVGH, DÖV 1979, S. 569 [570]; ähnlich Schwäble, a.a.O., S. 229 und Drosdzol, a.a.O. [415]) sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (zB durch die räumliche Beschränkung eines Verbotes) ermöglichen.
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auf dieser Grundlage wurde in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die (allgemeine) Befürchtung eines Schadenseintritts durch eine Gegendemonstration regelmäßig nicht als hinreichender Grund dafür angesehen, radikalen politischen Parteien die Benutzung von gemeindeeigenen Versammlungsräumen zu verweigern (vgl. BVerwG 32, 333, 337; OVG Münster DVBl 1968, 842, 845 f.; VGH Mannheim DÖV 1968, 179; vgl. Ossenbühl DVBl 1973, 288, 297; Drews u. a. aaO S. 179, 314; im Grundsatz auch BayVGH DÖV 1979, 569, dessen Ergebnis eines polizeilichen Notstands auf den vorliegend nicht gegebenen Fall einer politischen Versammlung unter freiem Himmel zugeschnitten ist).
  • VG Karlsruhe, 21.12.2021 - 3 K 4579/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Allgemeinverfügung

    Dazu gehört eine hohe Wahrscheinlichkeit in der Gefahrenprognose (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.05.73 - I R 59/71 -, DÖV 1973, 863 (864); Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.02.1979 - 7.Cs 291/79 -, DÖV 1979, 569 (570)) sowie die vorherige Ausschöpfung aller sinnvoll anwendbaren Mittel, die eine Grundrechtsverwirklichung der friedlichen Demonstranten (z.B. durch die räumliche Beschränkung eines Verbotes) ermöglichen.
  • KG, 12.06.2003 - 1 Ss 270/02

    Störung eines öffentlichen Gelöbnisses der Bundeswehr: Abgrenzung zum

    Es geht dabei um eine Gruppenbildung mit politisch-demokratischem Bezug (vgl. BayVGH DVBl. 1979, 737; Bertuleit/Steinmeier in Ridder u.a., VersammlR , § 1 Rdn. 23).
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